Für wen rechnen sich steuereffiziente Kapitalanlagen und Beteiligungen? Apropos Verlustzuweisung
Voilà ... mit Fachwissen zum professionell goutierten Anlageinstrument
Generell kann man davon ausgehen, dass Steuersparmodelle nicht nur bei Unternehmern und Selbständigen, sondern auch bei Arbeitnehmern funktionieren. Der Grund liegt in der Verrechnung der verschiedenen steuerlichen Einkunftsarten. Laut Einkommensteuergesetz setzt sich das zu versteuernde Einkommen aus sieben Einkunftsarten zusammen. Pro Einkunftsart können positive und negative Einkünfte saldiert und in der Steuererklärung aufgeführt werden (horizontaler Verlustausgleich). Der Steuerzahler kann aber auch Verluste aus einer Einkunftsart mit Gewinnen derselben Periode einer anderen Einkunftsart verrechnen und somit sein steuerpflichtiges Einkommen insgesamt verringern (vertikaler Verlustausgleich). Bleiben nach diesem Vorgang noch Verluste bestehen, so können sie sogar mit den Gesamteinkünften anderer Jahre verrechnet werden, dem sogennanten Verlustrück- oder -vortrag.
Doch brechen wir das Abstraktionsniveau ein wenig runter. Die verschieden Einkunftsarten ergeben sich aus:
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1. Land- und Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb
3. selbstständiger Arbeit
4. nichtselbstständiger Arbeit
5. Kapitalvermögen
6. Vermietung und Verpachtung
7. sonstige in § 22 EStG genannten Einkünfte (z. B. Einkünfte aus einer mit dem Ertragsanteil zu erfassenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) |
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Bei einem konkreten Steuersparmodell handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die ein Angestellter mit der überwiegenden Einkunftsart "nichtselbständiger Arbeit" zeichnen kann, d.h. das er z.B. als Kommanditist als beteiligter Gesellschafter am Risiko eines Gewinn oder Verlustes teilnimmt. Verlustzuweisungen, die im Zusammenhang mit der Investitionsphase des Komplementärs über degressive oder progressive Abschreibungsverfahren gemacht werden, dürfen nun als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen werden. Wer dazu noch einen Kredit aufnimmt, um die Beteiligung an einem Flugzeug, Schiff oder einer Immobilie zu finanzieren, kann auch entsprechende Kreditzinsen als Werbungskosten absetzen.
Weiterhin gibt es rückwirkende Sonderabschreibungen, bei denen ein gewisser Prozentsatz der gesamten Beteiligungssumme ebenfalls vom momentanen Einkommen abgezogen werden kann. Dadurch erweisen sich z.B. die vom vergangenen Einkommen bereits abgezogenen Steuern später als zu hoch - weil niemand wissen konnte, welche zukünftigen Verluste noch zu berücksichtigen waren.
Entsprechend der Verluste bekommt der Steuerzahler somit über die Steuererklärung einen Teil seiner einbehaltenen Einkommenssteuer zurück. Das Geld kann er verwenden, um einen Teil der Kredite für seine Beteiligung abzulösen. Bei guten Steuersparmodellen sind die Zinsen der restlichen Kredite so hoch, daß sie aus den Einnahmen der Beteiligung bezahlt werden können. Der Steuerzahler ist also ohne Einsatz eigenen Geldes, sondern nur mit der rückerstatteten Steuer und auf Kredit Miteigentümer an einem Airbus, Containerschiff oder einer Immobilie geworden. Treffen die erwarteten Gewinne ein, können davon auch alle Kredite abgelöst werden. Man hat die Beteiligung schuldenfrei.
Sachklärung: Wer steuereffizient Kapital anlegt, dem werden grundsätzlich keine Steuerzahlungen erspart. Tatsächlich Steuern spart, wer bei der Gewinnerzielung des Fonds sowie bei der Investmentrückzahlung, einem weniger hohen Steuersatz - als zum Zeichnungsjahr - unterliegt. Die Anrechenbarkeiten auf den persönlichen Einkommenssteuersatz entspricht einem politisch gewolltem Anreiz zu Investitionen durch Private und ist eine Wandlung von Steuern zu privatem Vermögen. Die Laufzeiten geschlossener Fonds bewegen sich zwischen 5 und 25 Jahren. Einer niedrigere Steuerprogression greift z.B. bei einem Arbeitskraftverlust durch Unfall oder Krankheit oder durch Eintritt in das Rentenalter.
Wir raten Ihnen die dargestellte generellen Vorgehensweise und dessen Optimierungsmöglichkeiten auf die verschiedenen Beteiligungsarten hin, intensiv zu prüfen, da es vorkommen kann, daß im Einzelfall Initiatoren Kosten nach unten und Einnahmen nach oben rechnen. Damit ist keine Wertung verbunden, sondern: Keiner weiss letztlich genau, wo morgen der US-Dollar steht. Will heißen, wir sind alle keine Hellseher. Vor einer Zeichnung sollte der Anleger also zumindest die konkrete Beteiligung von seinem Steuerberater oder einem Sachverständigen seines Vertrauens durchrechnen lassen. Hierzu bietet die direktbeteiligung.de eine kostenfreie Vorabprüfung.
Tiefergehende Quellen:
R. Kollosche - Grundzüge des Steuerrechts
EStG - Gesetzliche Grundlage zur Einkommensteuer
Value Net - Verlustabzug, Verlustausgleich, Verlustrücktrag, Verlustvortrag, Verlustausgleichverbote
BDI Gutachten Prof. Dr. J. Lang - Problemkreis: Mindestbesteuerung als zeitliche Streckung von Verlustverrechnung
Uni Köln, Prof. Dr. N. Herzig - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II: Grenzüberschreitende Kooperationen, Konzernverlustverrechnung
Warth & Klein - Mandanteninfo 02/2005: Entscheidung Europäischer Gerichtshof (EuGH) zur Nutzung grenzüberschreitender Verluste im Konzern
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