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 Beteiligungsgrundlagen:  Lexikon der Beteiligungsfachbegriffe

A

AfA
Absetzung für Abnutzung ist ein steuerlicher Begriff, der im Wesentlichen der Abschreibung entspricht. Es gelten für die verschiedenen Abschreibungsgegenstände unterschiedliche Laufzeiten. Diese sind in sogenannten AfA-Listen einsehbar.

AGIO / AUFGELD / ABWICKLUNGSGEBÜHR
Die Abwicklungsgebühr oder das Agio ist das Aufgeld, das der Anleger bezahl und mit dem ein Teil der Vertriebskosten abgedeckt wird.

ANFANGSVERLUSTE
Steuermindernde echte Aufwendungen oder steuerliche Erleichterungen am Anfang einer unternehmerischen Beteiligung. Sie mindern besonders oft im Jahr der Zeichnung in vollem Umfang das zu versteuernde Einkommen des Investors. Der Zeichner "drückt" sein zu versteuerndes Einkommen um den Beteiligungsbetrag. Bei EUR 35.000 zu versteuerndes Einkommen nach Zeichnung liegt der Grenzwert. Für ein Ehepaar ist es das Doppelte: EUR 70.000 sollte das zu versteuernde Einkommen (bei gemeinsamer Steuerveranlagung) auch nach Zeichnung noch betragen.

AUSEINANDERSETZUNGSGUTHABEN
Bei Ausscheiden eines Investors/Gesellschafters, gleich aus welchem Grund, hat dieser Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen entspricht. Das Auseinandersetzungsguthaben ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.

AUSSCHÜTTUNG
Unter Ausschüttung versteht man die Überschüsse eines Fonds, die nach Beschluß der Gesellschafter an diese gleichmäßig ausgeschüttet werden. Prospektiert gelten die Ausschüttungen als objektgebundene Planzahlen.

B

BEITRITTSERKLÄRUNG
Der Anlegereines Fonds unterzeichnet eine Beitrittserklärung, um seine Investitionsabsicht zu erklären.

BLOCKBUSTER
Spielfilm, der weit überdurchschnittliche Einspielergebnisse erzielt.

BOX-OFFICE (-RECEIPTS)
Kinokasseneinnahmen: Die Einnahmen, die der Kinobesitzer durch den Verkauf der Eintrittskarten erzielt. 

C

CHARTERVERTRAG
Beschäftigungsverhältnis eines Schiffes durch einen Reeder und einem Charterer, üblich sind Zeitcharterverträge. Diese werden durchschnittlich auf 2 bis 6 Jahre Anfangslaufzeit und einer Option auf Vertragverlängerung abgeschlossen. Die Tagescharter eines 2.500 TEU Containerschiffes liegt bei ca. 20.000 US$. Die Auslastung eines Schiffes ist durch den Reeder zu realisieren. Für die Tätigkeit erhält er eine Vergütung in Höhe von ca. 5 % der Bruttochartereinnahmen.

CHAIN OF TITLE
Der vollständige Nachweis aller Filmrechte, aus dem ersichtlich ist, welche Rechte wann an wen abgetreten worden sind. Normalerweise muss dieser Nachweis vor Vertragsverhandlungen vorgelegt werden.

COLLECTION AGENT
Treuhandverwalter der Erlöse, der alle Rückflüsse aus einer Spielfilmproduktion vertragsgemäß an die Beteiligten verteilt.

COMPLETION BOND
Fertigstellungs- und Abnahmegarantie; er sichert die termingerechte Fertigstellung eines Spielfilms zu den budgetierten Kosten.

COST-AVERAGE-EFFEKT
Der Cost-Average-Effekt beschreibt die Chance, durch den Einkauf von Wertpapieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten Marktschwankungen ausgleichen zu können und so zu durchschnittlich günstigeren Preisen einzukaufen. 

D

DIREKT-KOMMANDITIST (siehe auch KOMMANDITIST)
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Direkt-Kommanditist führt zur Eintragung in das Handelsregister. Ein Investor hat eine notarielle Handelsregistervollmacht in gesonderter Urkunde zu erteilen und die damit verbundenen Notargebühren sowie entstehende Handelsregisterkosten zusätzlich zu seiner Kapitaleinzahlung zu tragen. Die Eintragung mehrerer Personen (z.B. Ehegatten, BGB - Gesellschaft) als Direktkommanditisten für eine Beteiligung ist nicht möglich.

DISAGIO
Das Disagio ist die Zinsvorauszahlung für mehrere Jahre an die Bank, die die Immobilienfinanzierung durchführt, um die Zinsbelastung der ersten Jahre zu reduzieren.

DISTRIBUTION FEES & COSTS
Siehe "Verleihkosten und -gebühren".

DISTRIBUTION LICENSE AGREEMENT
Ein Vertriebsvertrag für Spielfilme.

DISTRIBUTOR
Ein Filmverleih/-vertrieb.

DISTRIBUTOR´S RECEIPTS
Kinokasseneinnahmen abzüglich Steuern, Abgaben und des vertraglich vereinbarten Anteils des Kinobesitzers (i.d.R. 30-50% der Einspielergebnisse). 

DIVERSIFIKATION
Risikostreuung, ist eine der maßgeblichen Erkenntnisse der modernen Portfoliotheorie. Sie hat die Anlagegrundsätze und -entscheidungen von Banken und Vermögensverwaltern in den letzten Jahren stark beeinflußt. In einem Portfolio wird das Risiko verschiedener Anlageinstrumente miteinander kombiniert, womit das Gesamtrisiko deutlich geringer ist als die gewichtete Summe der Risiken der einzelnen Titel. Im Extremfall läßt sich das Risiko um mehr als die Hälfte reduzieren. Diversifikation eliminiert das Risiko nicht vollständig: Ein Aktien-Engagement ist immer mit einem Grundrisiko verbunden, dem sogenannten systematischen Risiko. Außerdem reduziert sich bei einem Portfolio mit mehr als 20 Einzeltiteln das Risiko nur noch geringfügig. Einen zusätzlichen Effekt für die Reduktion des Gesamtrisikos eines Portfolios kann mit einer internationalen Diversifikation erreicht werden.

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN (siehe auch Progressionsvorbehalt)
Erträge die im Ausland erwirtschaftet werden, unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Danach kassiert der Fiskus nur dort Steuern, wo die Erträge anfallen. Grundsätzlich werden zwei verschiedene Typen von Doppelbesteuerungsverfahren unterschieden:
1. Anrechnungsverfahren: Hier werden die im Ausland auf die Immobilieneinkünfte bezahlten Steuern auf die Steuerschuld in Deutschland angerechnet. Sind die Zahlungen im Ausland geringer als die in Deutschland fälligen Steuern, dann muss der Anleger nur noch den Differenzbetrag nachversteuern. Im umgekehrten Fall sind in Deutschland dafür keine Steuern mehr zu zahlen, da die ohnehin höhere Steuerlast im Ausland voll auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet wird.
2. Freistellungsverfahren: Auch hier muss zwar der Anleger seine Einkünfte im jeweiligen Investitionsland versteuern, allerdings dann nur dort. Die Finanzverwaltung im Inland stellt die Einkünfte aus diesen Auslandsimmobilien von der Steuer frei.

E

EINMALZAHLER
Einmalzahler erbringen - im Gegensatz zu Ratenzahlern - die volle Zeichnungssumme entsprechend der geregelten Fälligkeit im Zeichnungsschein (Beitrittserklärung) nebst der Abwicklungsgebühr.

ERRORS & OMISSIONS (POLICY)
Irrtums- und Unterlassungs-Versicherung: Sie bietet Schutz gegen juristische Versäumnisse im ursprünglichen Medienvertrag bezüglich Verleumdung, Plagiatsvorwürfen, Urheberrechtsverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verwendung von Formen, Ideen und Titeln.

EXPOSÉE
Inhaltliche Kurzzusammenfassung von Beteiligungsprojekten. 

F

FIRST LOOK
Das Recht einer Firma, ein Filmprojekt des Vertragspartners als erste angeboten zu bekommen ("Das Recht der ersten Nacht")

FONDS (siehr auch GESCHLOSSENE FONDS)
In Fonds werden Finanzmittel über eine Vielzahl von Investoren angesammelt. Privaten Investoren entsteht die Möglichkeit, sich an kapitalintensiven Vorhaben mit hoher Rentabilität zu beteiligen, die sonst nur Großanlegern oder Unternehmen vorbehalten sind. Dem Investor entstehen einige Vorteile, wie z.B.: - Reduzierung von Einzelrisiken und Erzielung besserer Konditionen - Nutzung des Informationsvorsprungs professioneller Investoren - Verbesserte Verhandlungsposition, z.B. beim Erwerb oder der Finanzierung einer Immobilie bzw. eines Films - erfahrenes Fondsmanagement. Offene Investmentfonds sind Börsennotiert. Ihre Anteile werden einmal wöchentlich kursgestellt und veröffentlicht.

FREMDMITTELFINANZIERUNG DURCH FREMDKAPITAL
Eine Fondskonzeption kann die Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung weiterer Objekte vorsehen. Aus Gründen der Kostenoptimierung (Zinsen) und der Ausnutzung der aktuellen Marktgegebenheiten kann es sinnvoll sein, teilweise die Fremdmittel in Fremdwährungen (Schweizer Franken oder japanische Yen) einzudecken. Es besteht das allgemeine Währungsrisiko dahingehend, daß der Wechselkurs des Schweizer Franken gegenüber dem Euro steigt, und damit zunehmende, höhere Beträge für Zins und Tilgung, als bei einer Finanzierung in Euro, aufzuwenden sind.

FUNGIBILITÄT
Anders als bei Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren ist der Handel von Anteilen an geschlossenen Fonds eingeschränkt, da diese Anteile nicht öffentlich an der Börse gehandelt werden. Grundsätzlich sieht der Gesellschaftsvertrag eine Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils (unter Beachtung bestimmter Fristen) mit Zustimmung des Treuhandkommanditisten vor, jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

G

GESCHLOSSENER FONDS (siehe auch FONDS)
Ein Fonds ist eine Sammelstelle für Kapitalanleger, die gemeinsam eine größere Menge Kapital aufbringen und eine von vornherein festgelegte Kapitalmenge investieren. Ein Fonds wird dann als geschlossen bezeichnet, wenn das geplante Beteiligungskapital gezeichnet ist, d.h. mit Plazierungsende keine weiteren Investoren mehr beitreten können. Anteile an geschlossene Fonds sind persönlich verbrieft. Es erfolgt keine Kursstellung der Anteile durch die Börse.

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Gesellschafter-/Treugeberversammlung das Organ, durch das die Gesamtheit der Gesellschafter handelt. In der Gesellschafter/Treugeberversammlung fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse. Die Regelungen zur Beschlußfassung finden sich im einzelnen im Gesellschaftsvertrag.

GEWINNERZIELUNGSABSICHT
Bei Gründung einer Fondsgesellschaft oder durch den Beitritt der Gesellschafter prüft die Finanzverwaltung, ob aufgrund der Fondskonzepte ein Totalgewinn erzielt werden kann; dabei werden auf Anlegerebene auch Finanzierungskosten für langfristige Anteilsfinanzierungen einbezogen. Eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht führt zum Verlust von steuerlichen Vorteilen aus der Investitionsphase.

GROSS PARTICIPATIONS
Eine Vereinbarung darüber, dass ein Darsteller oder andere kreativ Beteiligte (Autoren, Regisseure) zusätzlich zu ihren im Budget des Films enthaltenen Honoraren an den Brutto-Einspielergebnissen des Verleihers beteiligt sind.

GROSS RECEIPTS
Bruttoerlöse eines Medienfonds.

H

HAFTEINLAGE
Investoren beteiligen an einem Fonds im allgemeinen in der Form einer Kommanditgesellschaft. Dabei haftet der Investor lediglich in der Höhe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Diese kann vom Zeichnungsbetrag abweichen. In der Regel ist es sinnvoll, die Haftsumme niedriger als den Zeichnungsbetrag anzusetzen. Soweit die Einlage eines Kommanditisten / Investors zurückgezahlt wird, gilt sie den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet. Das gleiche gilt, wenn ein Kommanditist / Investor Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil durch Verlust unter den Betrag der geleisteten Einlage hinaus gemindert ist oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil unter den gezeichneten Betrag herabgemindert wird. Dabei lebt die Haftung wieder auf.

HANDELSREGISTER
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register (Verzeichnis), in dem die Vollkaufleute und bestimmte, auf sie bezogene Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden. 

I

INITIATOR
Anbieter eines geschlossenen Fonds, Steuersparmodells oder Private Placements.

INVESTMENTFONDS (siehe FONDS, GESCHLOSSENE FONDS)

K

KOMMANDITGESELLSCHAFT
Eine Kommanditgesellschaft ist eine handelsrechtliche Personengesellschaft, die sich von der offenen Handelsgesellschaft allein dadurch unterscheidet, daß bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Im übrigen müssen alle Voraussetzungen einer oHG vorliegen. Gesellschafter der Kommanditgesellschaft sind die unbeschränkt haftenden Komplementäre und die beschränkt haftenden Kommanditisten. Jede KG muß mindestens einen Komplementär und mindestens einen Kommanditisten haben.

KOMMANDITIST
Der Kommanditist (Investor) zählt zu den Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft, er haftet jedoch nur beschränkt und gehört auch nicht der Geschäftsführung an. Investoren können sich an der Gesellschaft entweder unmittelbar als Direkt-Kommanditist oder über einen Treuhand-Kommanditist beteiligen.

KOMPLEMENTÄR
Komplementär ist derjenige Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft der unbeschränkt haftet und dem grundsätzlich die Geschäftsführung zusteht. 

L

LAST REFUSAL RIGHT
Das Recht einer Firma, ein angebotenes Filmprojekt eines Vertragspartners mindestens zu den gleichen Konditionen wie ein dritter Mitbewerber erwerben zu können.

LEERSTANDSRATE
Diese Rate bezeichnet die nicht vermietete Fläche eines Gebäudes, ausgedrückt in Prozent der Gesamtmietfläche.

LEISTUNGSBILANZ
Zeigt, ob ein Initiator die im Prospekt geplanten Renditen auch in der Realität erwirtschaftet hat. 

LIBRARY
Bibliothek von Filmrechten.

M

MANAGEMENTPRÜFUNG
Eine überdurchschnittliche Bonität und z.B. eine Oligopolstellung des Objektbetreibers können Sicherheitsvorteile für eine Beteiligung darstellen.

MEDIENERLASS
Der Erlaß soll klären, unter welchen Umständen die Gesellschafter eines Filmfonds Hersteller eines werden; der Medienerlass trägt zur bundeseinheitlichen Anerkennungspraxis durch die Finanzverwaltung bei. Vorliegend von Bedeutung sind die Regelungen zu den Themenbereichen Herstellereigenschaft, wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung zum Anlagevermögen, Mitunternehmereigenschaft, Gewinnerzielungsabsicht, Gewinnabgrenzung und Auslandsbetriebstätten.

MINIMUM GUARANTEE oder MINIMUM-VERTRIEBSGARANTIE
Der Betrag, den ein Verleiher dem Produzenten für das Recht bezahlt, den Film in bestimmten Auswertungsstufen, Territorien sowie einer bestimmten Zeit auszuwerten.

MINDESTBESTEUERUNG
Der horizontale Verlustausgleich, also der Verlustausgleich innerhalb der jeweiligen Einkunftsart, ist nach der ab 01.01.1999 gültigen neuen Fassung des Paragraf 2 Abs. 3 EStG, weiterhin unbeschränkt möglich. Der vertikale Verlustausgleich, also der Verlustausgleich zwischen den Einkunftsarten, wird jedoch beschränkt auf DM 100.000,00 DM (bei zusammenveranlagten Ehegatten grundsätzlich DM 200.000,00) zuzüglich der Hälfte der verbleibenden Summe der positiven Einkünfte. Jede Einkunftsart stellt somit einen getrennt zu betrachtenden Verlusttopf dar.

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE
Die Mittelverwendungskontrolle dient der Überprüfung der korrekten Verwendung eingehender Beteiligungsgelder gemäß Gesellschaftsvertrag während der Plazierungsphase.

MITUNTERNEHMERSTELLUNG
Siehe "Unternehmerstellung"

MULTIPLEX
Kino mit mehreren Leinwänden

N

NENNLEISTUNG
Elektrische Leistung wird normalerweise in Watt (W), Kilowatt (kW), Megawatt (MW) gemessen. Wenn eine Windkraftanlage eine Nennleistung von 1.500 kW bzw 1,5 MW aufweist, so heißt das, dass sie 1.500 Kilowattstunden (kWh) an Energie pro Stunde erzeugen kann. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Nennlastbetrieb arbeitet, d.h. bei starkem Wind mit um die 12 m/s Windgeschwindigkeit.

NET PARTICIPATIONS
Beteiligung an den Nettoeinspielerlösen analog "Gross participations"

NET RECEIPTS
Nettoerlöse eines Medienfonds.

O

OBJETBETREIBER
Unternehmen, die das Fondsgut bewirtschaften.

OFFENER FONDS
Der offene Fonds unterscheidet sich durch die Einkunftsart vom geschlossenen Fonds. Offene Immobilienfonds erzielen Einkünfte aus dem Kapitalvermögen. Geschlossene Fonds erwirtschaften Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung (Normalfall) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (je nach Konzeption). Die offenen Fonds können beispielsweise keine steuerlichen Anlaufverluste aus der jeweiligen Investition in Anspruch nehmen. 

ÖFFENTLICHER VERTRIEB (siehe auch PRIVAT PLACEMENT)
Der öffentliche Vertrieb steht im Gegensatz zum Privat Placement. Beim öffentlichen Vertrieb darf der Anbieter sein Finanzprodukt jedem Anleger zugänglich machen und dabei alle gängigen Formen der Werbung nutzen. Ist ein Produkt nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen, kann der Anbieter nur noch den Weg des Privat Placements nutzen. Dies bedeutet, dass die Geldanlage nur Institutionellen Anlegern wie z.B. Banken, Stiftungen oder Pensionsfonds angeboten wird. Auch beim Privat Placement können unter bestimmten Voraussetzungen Privatanleger angesprochen werden. Dazu muss bereits eine Kundenbeziehung mit dem Anleger bestehen oder der Anleger muss aus eigenem Antrieb auf den Anbieter zukommen.

P

PARKWIRKUNGSGRAD
Damit wird ausgedrückt, in welchem Umfang sich Windenergieanlagen in einem Windpark gegenseitig "Wind wegnehmen".

PPAY-OR-PLAY COMMITMENTS
Diese sichern die Verfügbarkeit wichtiger Talente für einen herzustellenden Film. Sollte der Film tatsächlich nicht hergestellt werden, erhält das Talent eine Entschädigung. Diese kann jedoch ggf. bei nachfolgenden Filmproduktionen mit demselben Talent angerechnet werden.

PARAGRAF 2 B ESTG (siehe auch VERLUSTZUWEISUNGSGESELLSCHAFT)
Dieser Paragraf regelt, ob ein Anleger steuerliche Verluste aus Kapitalanlagen mit seinen Einkünften verrechnen kann. Er besagt, daß Steuersparmodelle, bei denen der Steuersparaspekt zu sehr im Vordergrund steht, vom Finanzamt nicht mehr anerkannt werden.

PICKUP PRICE
Preis, den der Vertrieb zum Zeitpunkt der Abnahme des Films bezahlt

PITCHREGELUNG
Moderne Windkraftanlagen sind mit einer Drehzahlbegrenzung ausgestattet, um hohe Belastungen oberhalb der Nenngeschwindigkeit zu verhindern. Bei einer Anlage mit Pitch- bzw. Blattwinkelregulierung misst ein Sensor ständig die Leistungsabgabe der Anlage. Wenn diese zu hocht ist, wird dem Blattverstellmechanismus ein Signal gesendet, damit die Rotorblätter sofort leicht aus dem Wind gedreht werden. Umgekehrt werden die Blätter in den Wind gedreht, wenn der Wind wieder nachlässt.

PLAZIERUNGSGARANTIE
Darunter versteht man die Garantie des Fondsinitiators, daß Beitrittserklärungen für das prospektierte Gesellschaftskapital vorliegen. Sie sichert das vorgesehene Eigenkapital bereits vor Vertriebs- bzw. Verkaufsstart eines Fondsprojektes. Dabei tritt der Garant bei nicht vollständiger Platzierung des Eigenkapitals als Treugeber-Kommanditist in Höhe des fehlenden Kommanditkapitals in die Gesellschaft ein. Eine Platzierungsgarantie stellt sicher, dass das Fondsprojekt errichtet und die Phase der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals begrenzt werden kann, wenn noch nicht alle Fondsanteile von Einzelanlegern gezeichnet sind. Die Platzierungsgarantie schützt vor einem Rückabwicklungsrisiko.

PORTFOLIO
Übergeordneter Begriff eines Depots, indem ein Vermögensmanagmentsystem integriert ist. Der Ansatz geht ursprünglich auf Markowitz (1959), den Begründer der Portfolio Selection Theory, zurück, der sich mit der optimalen Zusammensetzung eines Wertpapier-Portefeuilles für individuelle Investoren oder Investmentgesellschaften beschäftigte (Vgl. Diversifikation).

PRIVAT PLACEMENT (siehe auch ÖFFENTLICHER VERTRIEB)
Das Privat Placement steht im Gegensatz zum öffentlichen Vertrieb. Beim öffentlichen Vertrieb darf der Anbieter sein Finanzprodukt jedem Anleger zugänglich machen und dabei alle gängigen Formen der Werbung nutzen. Ist ein Produkt nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen, kann der Anbieter nur noch den Weg des Privat Placements nutzen. Dies bedeutet, dass die Geldanlage nur Institutionellen Anlegern wie z.B. Banken, Stiftungen oder Pensionsfonds angeboten wird. Auch beim Privat Placement können unter bestimmten Voraussetzungen Privatanleger angesprochen werden. Dazu muss bereits eine Kundenbeziehung mit dem Anleger bestehen oder der Anleger muss aus eigenem Antrieb auf den Anbieter zukommen.

PROGRESSIONSVORBEHALT (siehe auch DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN)
Auslandsimmobilien: Greift der deutsche Fiskus bei der Freistellungsmethode nicht die ausländischen Erträge an, muss auf jeden Fall der Progressionsvorbehalt beachtet werden. Dazu wird das Einkommen in Deutschland zuzüglich der ausländischen Einkünfte (berechnet auf Basis des deutschen Steuerrechts) ermittelt. Der darauf grundsätzliche Durchschnittssteuersatz wird dann auf das reine deutsche Einkommen angewandt. Es erhöht sich also der Steuersatz, aber nicht gleichzeitig das zu versteuernde Einkommen.

R

RECHTEKETTE
Siehe "Chain of title"

RESIDUALS
Wiederholungshonorare, Tantiemen für Talente, die nicht im Produktionsbudget enthalten sind, die vom Rechtenutzer für bestimmte Nutzungen i.d.R. an die jeweiligen Interessenvertretungen/-verbände (guilds) zu zahlen sind.

RÜCKABWICKLUNGSRISIKO
Kann das Eigenkapital für eine Fondsprojekt nicht aufgebracht werden, muss die gesamte Kommanditgesellschaft rückabgewickelt werden. Dies ist für Kommanditisten mit z.T. erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden und kann bis zum Totalverlust der Einlage führen. Schutz bietet eine Platzierungsgarantie.

S

STEUERFREIBETRAG
Ob Zinsen aus Festgeldanlage, Fonds-Sparplan oder festverzinslichen Wertpapieren: Erträge aus Kapitalanlagen müssen versteuert werden, sobald sie ein bestimmtes Limit überschreiten. Diese Grenze hat der Staat mit Beginn des Jahres 2004 gesenkt. Steuerfrei sind für Singles jetzt nur noch 1.421 Eur an Zinseinkünften (zuvor 1.601), für Ehepaare 2.842 Eur (3.202). Ein Single, der 45.000 Eur zu einem Zinssatz von durchschnittlich 3,5 Prozent angelegt hat, erzielt pro Jahr 1.575 Eur Zinseinnahmen - 154 Eur müssen versteuert werden. Über Freistellungsaufträge von den Konto- oder Depotführenden Banken ist der Freibetrag auszuschöpfen.

SALES AGENT
Verkaufsagent des Filmweltvertriebs.

SENSITIVITÄTSANALYSE
Eine spezifische Rechentechnik, die der Eingrenzung und Absicherung von unsicheren Größen dient, ist die Sensitivitätsanalyse (Methode der kritischen Werte). Ausgehend vom jeweiligen Verfahren zur Beurteilung einer Investition - Kosten, Gewinnvergleich oder Kapitalwertmethode - soll die Sensitivitätsanalyse Antwort auf die Frage geben, wie weit eine Größe von ihrem ursprünglichen Wertansatz abweichen kann, ohne daß das Ergebnis einen festgelegten Wert über- oder unterschreitet, oder in welchem Maße sich ein Ergebnis ändert, wenn eine oder mehrere Inputgrößen von ihrem ursprünglichen Wertansatz abweichen. 

SICHERHEITSABSCHLAG (SIEHE SENSITIVITÄTSANALYSE)
Bezeichnet den Abzug vom prognostizierten Ertrag eines Fondsprojektes. Dieser Abschlag entspricht der kaufmänischen Sorgfalt und schützt nicht vor Ertragsverlust.

T

TALENTE
Sammelbegriff für die Kreativen, die an der Herstellung eines Filmes beteiligt sind.

THIRD PARTY PARTICIPATIONS
Erlösbeteiligung berechtigter Dritter im Medienfond.

TREATMENTS
Zusammenfassung von Filmstoffen.

TREUHÄNDER
Der Treuhänder verwaltet die Beteiligungen der Direkt-Kommanditisten im Wege der offenen Stellenvertretung. Der Treuhänder kann nach außen über das Treuhandeigentum und sonstige Rechte oder Forderungen im eigenen Namen als Berechtigter verfügen und befolgt im Innenverhältnis die Anweisungen der Investoren.

TREUGEBER
Der Treugeber beteiligt sich indirekt über einen Treuhänder / Treuhand-Kommanditisten.

TREUHANDVERWALTER DER ERLÖSE
Siehe "Collection Agent".

TREUHANDVERTRAG
Mit der Beitrittserklärung gibt der Treugeber/Investor das Angebot zum Abschluß des Treuhandvertrages ab. Mit der Annahmeerklärung durch den Treuhänder kommt der Treuhandvertrag zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt durch Unterschrift des Treuhänders unter die Beitrittserklärung, eines Zugangs der Annahmeerklärung an den Treugeber bedarf es für die Wirksamkeit nicht. Der Treuhandvertrag gilt als abgeschlossen am Tag der Unterzeichnung durch den Treuhänder. Häufig wird der Treuhänder im Vertrag beauftragt, entweder im eigenen Namen eine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft in Höhe des Beteiligungsbetrages, für Rechnung und Gefahr des Treugebers zu begründen und zu halten oder eine direkte Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft im Wege der offenen Stellvertretung zu begründen und zu halten. Bei letzter Variante beteiligt sich der Investor als Direkt-Kommanditist.

TREUHAND-KOMMANDITIST (TREUHÄNDER)
Der Treuhänder wird zunächst beauftragt, im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und Gefahr des Treugebers mit dessen Kapitaleinzahlung einen Gesellschaftsanteil durch Kapitalerhöhung zu schaffen, den der Investor dem Treuhänder nach Errichtung des Gesellschaftsanteils zur treuhänderischen Verwaltung überträgt. Dem Anleger entsteht dadurch ein geringerer Arbeitsaufwand gegenüber einer unmittelbaren Beteiligung. Der Anleger bleibt anonym, er erscheint nicht im Handelsregister und genießt trotzdem alle Gesellschaftsrechte. 

U

ÜBERTRAGUNG VON KOMMANDITANTEILEN
Jeder Kommanditist/Investor oder Treugeber kann jederzeit durch gesonderten Vertrag seinen Gesellschaftsanteil mit Wirkung jeweils zum auf das jeweilige Quartalsende folgenden Monat übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen (siehe Fungibilität).

UNTERNEHEMERSTELLUNG
Sie tragen Chancen und Risiken im wirtschaftlichen Verlauf eines geschlossenen Fonds unmittelbarer mit als bei anderen Kapitalanlagen. Im Streit- oder Krisenfall bei der Rentabilität oder den Ausschüttungen stehen Ihnen die vorher vertrauenswürdigen, professionelle Geschäftspartner plötzlich als Gegner gegenüber. Eine kritische Analyse der Fonds-Geschäftspartner sollte somit aus Sicherheitsgründen stattfinden. Grundsätzlich gilt: ohne ausreichende Sicherheit steht jede prospektierte Rendite auf wackeligen Beinen und ohne ausreichende Rendite bringt Ihnen hohe Sicherheit vielleicht nur den Erhalt Ihres Kapitals. In der Praxis geht es in der Regel um einen Kompromiß, bei dem Sie als Anleger besonders dann gut abschneiden, wenn Ihnen außer dem Geschick eines fair engagierten Initiators für Ihr Wirtschaftsgut die Gunst des Marktes im Zeitablauf entgegenkommt.

V

VERFAHRENSRECHT
Die gewerblichen Einkünfte (Medienfonds) oder die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach erfolgter Abgabe der Steuererklärungen für die Gesellschaft einheitlich und gesondert für alle Beteiligten festgestellt. Sonderbetriebsausgaben sind zwingend in das einheitliche Feststellungsverfahren miteinzubeziehen, diese müssen jedoch belegmäßig und in ihrer Höhe nachgewiesen und fristgerecht dem Treuhandkommanditisten zugesandt werden - ansonsten finden sie keine Berücksichtigung in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter / Treugeber. Die voraussichtlichen steuerlichen Ergebnisse werden den Gesellschaftern / Treugebern für Zwecke der Fertigung der Einkommensteuer-erklärung bzw. der Stellung von Anträgen auf Herabsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen bzw. auf Eintragung eines lohnsteuerlichen Freibetrags jeweils mitgeteilt. Über die endgültige Höhe der einkommensteuerlichen Ergebnisse wird erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung entschieden.

VERLUSTAUSGLEICHSBESCHRÄNKUNG NACH § 15 A ESTG
Die Möglichkeit des sofortigen Ausgleichs oder Abzugs der steuerlichen Verluste mit anderen Einkünften besteht bei Kommanditisten gemäß § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG nur bis zur Höhe der tatsächlich geleisteten Einlage.

VERLUSTZUWEISUNGSGESELLSCHAFT (siehe auch PARAGRAF 2 B ESTG)
Eine Verlustzuweisungsgesellschaft soll insbesondere dann vorliegen, wenn die Rendite auf das einzusetzende Kapital nach Steuern mehr als das Doppelte dieser Rendite vor Steuern beträgt oder wenn Kapitalanlegern Steuerminderungen durch Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt werden.

VERTRIEBSGARANTIE
Siehe "Minimum guarantee" / Mindestvertriebsgarantie

VERLEIHKOSTEN UND -GEBÜHREN
Diese Gebühren zieht der Verleiher von den Erlösen ab. Sie umfassen z. B. die Herstellungskosten der Filmkopien, Transport-, Versicherungs- und Werbekosten sowie den pauschalen Anteil des Verleihers (in % der Bruttoeinnahmen). 

W

WEICHE KOSTEN
Alle Nebenkosten, die nicht in die Herstellung, den Erwerb oder den Erhalt des Beteiligungsobjekts einfließen.
Die Kenngröße ergibt sich wie folgt:
Fondsvolumen
+ Aufgeld / Agio
- Direkte Investitionen
- Liquiditätsreserve
= Weiche Kosten

In den Beteiligungssektionen sind die Weichen Kosten:

- Schiffsbeteiligung -
Gründungskosten
Prospekterstellung
Emissionskosten
Kapitalbeschaffung
Werbung, Marketing
Sicherstellung der Finanzierung
Beratungskosten, Agio
Anteil an Gesamtkosten ca. 15%
- Immobilienfonds -
Garantien (Miete, Plazierung, Höchstkosten, etc.)
Finanzierungsvermittlung
Projektierung
Eigenkapitalbeschaffung
Geschäftsbesorgung
Rechtsberatung
Steuerberatung
Treuhänder
Anteil an Gesamtkosten ca. 10%
- Medienfonds -
Eigenkapitalbeschaffung
Konzeption, Werbung, Prospekt, Gründung, Haftungs-, Geschäftsführungsgebühr
Produktauswahl, Produktionsüberwachung
Treuhandkommanditisten, Steuer- Rechtsberatung
Mittelverwendungskontrolle
Anteil an Gesamtkosten ca. 20%

WERTPAPIERSPEZIALFONDS
Beim Wertpapier-Spezialfonds handelt es sich um einen Investmentfonds, der in der Regel speziell für einen Großinvestor aufgelegt wird und so zu wesentlich besseren Kosten und Konditionen handeln und wirtschaften kann. Er wird von einer Kapitalanlagegesellschaft nach den Vorschriften des KAGG gemanagt.

WERTSTEIGERUNGSPOTENTIAL
Bei Immobilien ergibt sich in der Regel durch Mietsteigerungen ein höherer Wert der Immobilie, da sich der Kaufpreis bei Gewerbeimmobilien an der Miethöhe orientiert.

WIEDERVERKAUF
Nach Ablauf der Beteiligung erzielter Preis des Objektes. Bei Immobilien sollte gelten: Ein Vielfaches der Jahresmiete. Richtwerte sind hier: Faktor 10 - 14. Bei Schiffen sollte gelten: Ein Prozentsatz des Baupreises, maximaler Richtwert: 50%.

WINDGESCHWINDIGKEIT / WINDSTÄRKE
Wird in Meter pro Sekunde (m/s) angegeben. Je schneller der Wind, desto stärker ist sie. Deshalb entsprechen auch die Windstärken bestimmten Windgeschwindigkeiten: Bei einer leichten Briese weht der Wind mit cirka 1 - 3 m/s, bei einem Sturm mit 20 - 24 m/s. Für einen ertragreichen Betrieb von modernen Windkraftanlagen sind mittlere Windgeschwindigkeiten von mind. 5,5 m/s in Nabenhöhe notwendig.

Z

ZEICHNER
Käufer eines geschlossenen Fonds, Steuersparmodells oder Privat Placements.

 
 
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