Weltweit harren tausende Trader auf den Börsenbiss - leider wie die Maus vor der Schlange - entspannen Sie sich, oder auch: Mr. Bill Gates hatte Erfolg, weil er mit Vision agierte und nicht weil er rumzockte. Sie verabschieden sich grade aus der Matrix der Börsensülze ... *taschentuch* ...
... ein eskomptierendes Anlegerverhalten im Hinblick auf liquiditätsinduzierter Hausse, Zinsentwicklung und zukünftiger Steuerreformen.
Das Beteiligungsgeschäft entwickelt sich weitgehend unabhängig von anderen Anlageformen, beispielsweise von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren. Alle Kapitalanlageinstrumente sind jedoch interdependent von realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Durch die Verringerung des Leitzinses von 6,5 auf nur ein Prozent zwischen 2001 und 2003 hatte die Amerikanische Notenbank (Fed) dem Zerplatzen der Hightech-Blase entgegengewirkt. Der ehemalige Notenbankchef Alan Greenspan spricht nunmehr in seiner Autobiographie von einer aufgeblähten Geldmenge: "... es sei daher mit einem wachsenden Inflationsdruck zu rechnen. In dem Bemühen, die Preisstabilität zu sichern, könnten sogar zweistellige Leitzinsen notwendig werden ..." - ein Niveau, das es seit seinem Vorgänger Paul Volcker nicht mehr gegeben hat. Das Szenario hierfür ist:
Steigender Inflationsdruck |
Rohstoffhausse: Edelmetalle, Öl, Milch ... etc. |
Zunehmender Zertifikatehandel |
Unübersehbare Bankenrisiken, Subprime |
Problem des Staatsdefizites |
Verfall des US-Dollars, keine Währungssicherung |
Vor diesem Hintergrund und bereits vollzogener Steuersenkungsgesetze wird ebenso der Renditeaspekt steuereffizienter Kapitalanlagen an Bedeutung gewinnen. Verschiedene Aspekte bestätigen diesen Trend: Die stufenweise Senkung der Spitzensteuersätze von 51 % auf 42 % im Jahr 2005. Auch die bereits unter Finanzminister Lafontaine eingeführten Regelung des § 2b Einkommenssteuergesetzes (EStG). Der damals in Fachkreisen höchst umstrittene Paragraf machte erstmals Beteiligungen an den so genannten Verlustzuweisungsgesellschaften steuerlich weniger attraktiv (vgl. Prospektprüfung). Sowie in der konsequenten Fortführung der mit 2006 eingeführte 15b EStG zur Beschränkung von Verlustverrechnung. Diese Regelungen sorgen nunmehr dafür, dass ein Investment weniger nach seinem Steuereffekt beurteilt wird.
Die o.d. Zinsperspektive plus Abgeltungssteuer 2009 (vgl. Goldpreisentwicklung) werden dem Beteiligungsmarkt zugutekommen.
Bei der Auswahl steuereffizienter Kapitalanlagen sind einige Grundregeln zu beachten. Erstens soll der Gegenstand des Beteiligungsangebots wirtschaftlich sinnvoll und bedarfsorientiert ausgerichtet sein. Nutzen Sie das Prinzip: Think global, act local. In der konkreten Beteiligung werden später das konjunkturelle Branchenumfeld und der Standort / Einsatzort gefixt sein. Als ein wesentliches Kriterium von Immobilieninvestments gilt die Chance auf eine Wertsteigerung. Unter diesem Aspekt ist die Beteiligung an einem Flugzeug-Leasing-Fonds nicht zu empfehlen. Das Flugzeug verliert mit zunehmender Lebensdauer an Wert. Auch Windkraftfonds sind eine Investition in relativ wenig Substanz und brauchen daher Wartungsverträge und die Option eines Repowering (Substitution alter Anlagen durch moderne Technologien, Verkauf der Altanlage, EEG Vergütungsbonus), um unkalkulierbaren Risiken zu vermeiden.
Im Rechtehandel der Medien und bei der Schiffsbereederung handelt es sich um internationale Bedarfsausrichtung und sind weltwirtschaftliche Konjunkturindikatoren maßgeblich.
Zweitens sind nur Angebote jener Initiatoren beachtenswert, die in ihren Prognoseberechnungen die Absenkung der Spitzensteuersätze berücksichtigen. Andernfalls droht der Ausweis zu hoher Steuervorteile. Drittens empfehlt es sich, den Anbieter risikoaverser Steuersparmodelle selbst zu analysieren. Die Leistungsbilanz des Anbieters sollte daher nachprüfbar positiv sein. Auch sollte das Haftungskapital der Gesellschaft die gesellschaftsrechtlichen Mindestsummen übersteigen. Viertens verbietet sich die Beteiligung an Konstruktionen, bei denen der Investor Nachschusspflichten oder Fremdkapitalrisiken übernimmt.
Bei der Beachtung dieser Grundregeln empfehlen sich Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds. Ist das Portfolio für Freibeträge aus dem Ausland noch nicht strukturiert, empfiehlt sich ein Holland- oder USA-Fonds. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs besteht. Existiert ein Anteilshandel über sogenannte Zweitmärkte? Auch ist mit der Einführung des neuen 15b EStG eine Beteiligung an Medienfonds lediglich mit Beitritt bis zum 10.11.2005 überlegenswert gewesen. Sie eigneten sich aufgrund ihrer im wesentlichen steuerorientierten Konstruktion nur für Anleger mit dem Höchststeuersatz. Die Entwicklungen im Segment Schiffsfonds sind dominiert vom US-Dollar, dem Erdöl und dem Handel im Pazifischen Becken. Ein momentaner Einstieg bei der konjunkturellen Erhitzung in Südostasien und den Preisen für Erdöl sei dahingestellt. Exorbitanten Preise für Schiffsneubauten und entsprechend hoch gehandelte Gebrauchtschiffe, lassen uns seit Mitte 2005 eher zum klassischen Verkäufermarkt tendieren. Ausnahmen bestätigen hier die Regel.
Windkraftbeteiligungen bieten, insbesondere im Off-Shore-Bereich, einen gesichert subventionierten Einstieg. Priorität hier: Eine permanent gewährleistete Stromausbeute, ohne Ausfallzeiten. Somit ist vor allem der Standort, in Relation mit den daraus abhängigen Investitions- und Wartungskosten, für die langfristige Rentabilität von Bedeutung. Das Risiko liegt hier in den projektbezogenen Bewertungen der Sachverständigengutachten. Diese sprechen gegenüber dem Auftraggebern fast immer Gut, denn sonst wären sie keine Gutachten.
Die direktbeteiligung. de ist in ihrer Vorgehensweise Banken- und Initiatorenunabhängig. Kern und Focus ist die Vorselektion für den nachhaltig orientierten Investor, dessen individuelle Einkommenssituation ausschlaggebend ist.
Tiefergehende Quellen:
A. Greenspan - Mein Leben für die Wirtschaft
Wikipedia.de - Minsky-Kollaps, Subprime und Derivate-Schnickschnack
REGIERUNGonline - Peer Steinbrück vor IHK hinsichtlich Haushaltskonsolidierung, Konzernverlustverrechnung
Bundesministerium Finanzen - Gesetzesentwurf 15b EStG zur Beschränkung von Verlustverrechnung Steuerstundungsmodelle
vpv-contact.de - Beispiel eines Beratungsansatzes hinsichtlich Konsequenzen aus Geld- und Zinssystem - Statement Private Banking
FAZ.NET - Wirtschaftsbarometer mit den aktuellen Konjunkturberichten zur Weltwirtschaft
TradeSignal online - Kurzer Branchencheck anhand Technischer Analyse
Deutsche Zweitmarkt AG - Handel Anteile geschlossener Fonds