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 Selbstbild: Fondsberater versus Vermögensverwaltung

Bank, Vermögensverwalter, Steuerberater, Fondsvermittler ... wer liefert mir eine gute Beteiligung?

Ihr Problem ist simpel, dessen Lösung jedoch hoch kompliziert: Sie möchten aus ihrem bereits reichlich vorhandenen Geld noch mehr machen - ein Konditionenvergleich in der Zunft der Diskretion und leisen Töne.

Die Zahl der Hilfesuchenden steigt ständig weiter an: Rund 760 000 Deutsche verfügen über ein Geldvermögen von mehr als einer Million Euro. Damit ist die Bundesrepublik gemessen an der absoluten Zahl der Milionäre die weltweite Nummer Zwei hinter den USA, haben Merrill Lynch und Capgemini Ernst & Young in ihrem "World Wealth Report" herausgefunden. Allerdings stagnieren die Zahlen im Verhältnis zum Ausland. Zu den deutschen High Net Worth Individuals gehören nicht nur die Erbengeneration, sondern auch viele, die ihr Geld in beruflicher Selbständigkeit gemacht haben. Doch ab wann macht es Sinn ein kleines Marktsegment wie den der Beteiligungen von einem Bankier betreuen zu lassen? Lassen sich Beteiligungsinstrumente auch ohne einen Vermögensverwalter in das Depot integrieren? Kann der private Anleger den Markt ohne Asset Manager überschauen? Inwieweit wird ein Steuerberater involviert? Kaum ein Teilbereich des Markts für Finanzdienstleistungen ist so intransparent wie der der Vermarktung von Beteiligungen. Wir versuchen Licht in das Dunkel zu bringen, indem wir verschiedene Anbietersektionen voneinander abgrenzen.

Ein Grund für die Unübersichtlichkeit liegt z.B. darin, dass es bis 1998 keinerlei staatliche Aufsicht für Vermögensverwalter gab. Es konnte sich fast jeder ein Schild an die Tür nageln und sich Vermögensverwaltung nennen - ein simpler Gewerbeschein genügte. Mittlerweile unterliegen die Vermögensverwalter, die auf Basis eines Verwaltervertrags in eigener Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit fremdes Vermögen betreuen, der Genehmigung und Kontrolle des Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt. Exkurs: Die Gründung dieser Allfinanzaufsicht ging 2002 aus der Zusammenlegung der Aufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel hervor. Es ist somit das kontrollführende Institut für Banken, deren Angestellte zur Betreuung der wohlhabenden Klientel sich Asset Manager nennen. Deren operatives Geschäft konzentriert sich jedoch ähnlich wie bei den Vermögensverwaltungen wesentlich auf den Wertpapierhandel.

Erschwert wird die Auswahl des geeigneten Beteiligungsberaters auch dadurch, dass die Initiatoren mit Performanceangaben geizen. Während es einfach ist, für klassisch offene Investmentfonds Ranglisten zu finden, fehlen nachweisbare Leistungsbilanzen als Argumentationsgrundlage für ein bestimmtes Beteiligungsprojekt bislang fast völlig. Berater selbst verweisen auch gerne darauf, dass ein Vergleich der verschiedene Beteiligungsofferten schwierig sei, denn zu individuell seien die Vereinbarungen mit den jeweiligen Kunden hinsichtlich seiner Anlagepolitik. Branchenskeptiker weisen allerdings darauf hin, dass sich die diskrete Zunft nur ungern in die Karten schauen lässt - denn auch sie kocht schließlich nur mit Wasser.

Für den Vertrieb von Beteiligungen für Privatanleger lassen sich vor allem drei große Anbietergruppen unterscheiden: Neben den Private-Banking-Experten der Groß- und Privatbanken kümmern sich die unabhängigen Vermögensverwalter und schließlich ebenso unabhängige Fondsberater um Ihr Geld. Zunächst unterscheiden sich diese Anbieter dadurch, wieviel Startkapital Sie für deren Dienstleistung mitbringen müssen. Diese Summe ist bei den Fondsberatern erfahrungsgemäß am geringsten. Er arbeitet oft als Freelancer auf eigene Rechnung und begnügen sich bei den Gebühren lediglich auf das Agio, des zu zeichnenden Beteiligungsobjektes. Schon ab etwa 10.000 Eur ist man dabei. Bei den bankenunabhängigen Vermögensverwaltern sieht die Sache etwas anders aus. Hier unterzeichnen Sie als Privatanleger vorab einen Vertrag, der dem beauftragten Verwalter im Vorfeld, ohne eine Performancegarantie zu bekommen, mit einem Jahresfixum beschenkt. Die Mindestanlagesummen schwanken stark. Je mehr Vermögen man mitbringt, desto individueller dürfen die Anlagewünsche sein, und desto intensiver sollte die Betreuung des Verwalters ausfallen.

In Deutschland arbeiten lediglich rund 530 freie, also nicht an eine Bank oder Versicherung gebundene Vermögensverwalter. Diese beim Bafin angemeldeten Vermögensverwalter haben kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern und sind oft ehemalige Banker, die sich selbständig gemacht haben. Ihre Standorte sind wesentlich Großstädte. Die Gruppe der nicht vom Bafin geprüften freien Fondsvermittler lässt sich dagegen wie Sand am Meer finden. Es gibt etwa 70.000 und man findet sie im Telefonbuch unter: Anlageberatung oder Finanzvermittlung.

Eine Grundsatzentscheidung lautet: Wähle ich einen unabhängigen Verwalter oder einen Bankenvertreter? Der Banker hat das geballte Know-how großer Research-Abteilungen im Hintergrund. Doch dafür ist er in seinen Entscheidungen nicht wirklich unabhängig und muss sich aus Haftungsgründen an die Anlagevorschriften des Hauses halten, auch wenn er anderer Meinung ist. Branchenkenner verweisen auch darauf, dass Vermögensverwaltungsdepots bei Großbanken gelegentlich dazu benutzt werden, eine Neuemission, die sich am Markt als Ladenhüter erweist, doch noch gut zu platzieren. Eine für den Markt der Beteiligungen gängige Praxis. Eine Art Gütesiegel ist die Mitgliedschaft im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV), dem inzwischen fast 100 freie Vermögensinstitute angeschlossen sind. Auf der Suche nach dem richtigen Finanzprofi ist der jährliche Spezialreport: "Die Elite der Vermögensverwalter" dienlich.

Genau informieren muss man sich auch über die Kosten. Die Vergütungsysteme lassen sich grob in drei Gruppen einteilen. Übliche Honorare professionelle Geldvermehrer, die sie permanent per Telefon auf dem laufenden halten, sind ein Prozent der Anlagesumme fix per annum oder eine Mischung aus Fix- und Erfolgshonorar oder auch reine Erfolgshonorare. Um die Profis zu beauftragen, sollten Sie schon recht flüssig sein: Die Mindestdepotgröße, die ein Anleger mitbringen muss, beträgt 50 000 Eur, kann aber je nach Verwalter auch erheblich höher liegen. Ferner empfiehlt es sich zu vereinbaren,  dass erst dann eine Gewinnbeteiligung fällig wird, wenn Verluste aus der Vergangenheit wieder aufgeholt werden. Das Gebührenmodell sollte in allen Einzelheiten vertraglich fixiert werden. Der Verwalter ist auch verpflichtet, genaue Angaben über Rabatte und "kick backs", also Gebührenerstattungen, zu machen. Sie sollten dem Kunden zugute kommen, denn ansonsten hat der Verwalter einen Anreiz, das Depot häufig gebührenträchtig umzuschichten (Churning oder auch die "Schnelle-rein-raus-Nummer"). All-inclusive-Modelle, die seltenst vorhanden sind, schaffen hier Abhilfe. Doch welchen Sinn machen diese ganzen Gebühren und Zusatzkosten bei einer langfristig orientierten Beteiligung, die kaum fungibel ist?

Die Bank und der Verwalter glänzen hier mit verklausulierten Preistabellen, der Steuerberater darf aufgrund gesetzlicher Vorschriften (StBerG) nicht gewerblich tätig sein und der Fondsberater rechnet mit einer hohen eigenverantwortlichen Entscheidungsfähigkeit des Anlegers. In einer übergebildeten Wohlstandsgesellschaft nicht das schlechteste Modell. Grundsätzlich gilt: Preisverhandlungen lohnen sich immer - nicht erst bei größeren Vermögen, sondern auch bei einzelnen Beteiligungsengagements.


Tiefergehende Quellen:

BmAS - Armuts- und Reichtumsbericht

Capgemini Deutschland - World Wealth Report

Bundes Steuerberater Kammer - Berufsrecht der Steuerberater

TILP - Rechtsanwälte und Bundestagsberater: BGH-Urteil Rückvergütungen

manager magazin - Beratertest: Wer sind die Vermögensmanager in Deutschland?

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) - Verzeichnis Vermögensverwalter

Verband unabhängiger Vermögensverwalter - ... mit 2.500 Eur Jahresgebühr ein freiwilliger Ehrenkodex

elitereport.de - Zusammenarbeit C. Graf Hohenthal mit der WELT: Spezialreport - Die Elite der Vermögensverwalter

 
 
van Hove Vermögensberatung
Dipl.-Kfm. Edzard van Hove
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