... und das ist auch gut so!

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 Detailwissen:  Beteiligung in Medienfonds  

Film- und Fernsehfonds als Beteiligungsobjekt

Die komplette Kommanditeinlage, bei mit angebotener Anteilsfinanzierung sogar bis zu 190 % der Bareinlage, war über Jahre mit anderen positiven Einkünften verrechenbar?

Über die Einführung des Paragraphen 15b zur Begrenzung der Verlustverrechnung und dem Zusammenbruch des Filmfondsgeschäfts

Die Wertschöpfungskette einer Medienbeteiligung ist enorm. Erlöse eines Kinofilms werden über alle Arten von Filmrechten generiert. Die Erstausstrahlung im Kino trägt mit nur lediglich 30-40% dazu bei, denn wenige Monate nach dem Kinostart beginnt bereits der Vertrieb über die Videotheken, nach einem Jahr die Ausstrahlung über Pay-TV und ein weiteres Jahr später kommt die Ausstrahlung im Free-TV hinzu. Parallel dazu werden Nebenrechte wie die Filmmusik oder das Buch zum Film verwertet. Last, but not least, wird im Merchandising Spiele, Accessoires, Aufkleber, T-Shirts u. Ä. vermarktet. Diese Umsätze können bis zu einem Drittel der herkömmlichen Auswertungserlöse ausmachen. Hinzu kommen neue Medien und Technologien wie das Internet oder DVD´s, die es ermöglichen, Filme in bester Qualität und z.B. in verschiedenen Sprachen gleichzeitig digital zu speichern.

Doch wie kann ein Investor an einem Filmerfolg partizipieren? Medienbeteiligungen oder Medienfonds bieten hier Renditechancen, wenn der Film eine Vielfaches seiner Herstellungskosten einspielt. Dazu kommen Steuervorteile aus der Geltendmachung von Verlusten, die aus den Produktionskosten resultieren. 

Die Gefahren für den Anleger ergeben sich aus einem möglichen Flopp. Um jedoch dieses Risiko in gewissen Grenzen einschätzen zu können und damit die Filmfonds keine "Black-Boxen" für den Anleger sind, gibt es Absicherungen gegen evtl. Schutzrechtsverletzungen (Error und Omissions), Kontrollen bei den Produktionskosten (completion-bonds), Rückflussgarantien (shortfall-guarantees) und Einnahmekontrollen (durch Collektoren). Versicherungen oder Vorabverkäufe reduzieren somit die Risiken, wie etwa ungeahnt hohe Produktionskosten oder geringere Verwertungserlöse als erhofft.

Verwirrend sind oft Prospektangaben zu den Sicherungskonzepten. Eine Garantie kann sich auf das Kommanditkapital, das Filmbudget und die Bareinlage des Anlegers beziehen. Hier gilt grundsätzlich: There is no free lunch, d.h. die Garantien werden durch höhere Vertriebsgebühren, die den Fonds von den Filmstudios in Rechnung gestellt werden, finanziert. Üblich sind Beteiligungen in Filmen, die über Vorabverkäufe 80 % der Produktionskosten sicher haben, ohne darüber Garantien zu geben.

Zum unternehmerischen Risiko kam Unsicherheit bei der Besteuerung hinzu. Die Absetzbarkeit der Anlaufverluste - in der Regel entstanden Verlustzuweisungen in Höhe von 100 Prozent des eingesetzten Kapitals - hingen von einer Reihe von Bedingungen ab. Diese wurden zunächst im Medienerlass der Bundesregierung vom August 2003 geregelt. Hier wurde festgelegt, das z.B. Verluste nur geltend gemacht werden können, wenn es sich um einen sogenannten Produzentenfonds handelt. Ein solcher soll die künstlerische, organisatorische und wirtschaftliche Kontrolle über eine Filmproduktion ausüben. Das heißt: Dem Anleger muß eine Einflußmöglichkeit auf die Herstellung des Films (Wahl des Filmstoffs, Schauspielerbesetzung) eingeräumt werden. In der Praxis werden Grundsatzentscheidungen von der Gesellschafterversammlung gefällt, Detailentscheidungen jedoch von einem Beirat, der aus dem Kreis der Kommanditisten gewählt wird. Die Anleger sind somit wohlmehr Mitunternehmer mit allen Chancen und Risiken.

In der Schieflage von Mediastream IV des Düsseldorfer Initiators Ideenkapital, bei dem die o.g. Kriterien von der Finanzverwaltung als nicht erwiesen angesehen wurden, konnten Anleger die begehrten Verlustzuweisungen von 100 % nicht für sich verbuchen und trugen den Schaden, obwohl der Initiator beim Mitvermarkter, dem US-Studio 20th Century Fox, immerhin erreichte, dass Erträge vorzeitig ausgezahlt wurden. Die Rückführung des Kapital ist bis 2013 mit 109 Prozent vorgesehen. Ein Sparbuch hätte in dieser Angelegenheit mehr gebracht.

Auch Future Films mußte zum Jahresende 2004 seinen Fonds rückabwickeln. Als Neuling am Markt konnten auch eine strategische Allianz mit Studio Hamburg und die prominente Beiratsbesetzung durch Mario Adorf nicht überzeugen. Nichts desto trotz, dürften diese Negativbeispiele zu einer Bereinigung unsauber konstruierter Medienfondsprodukte führen und somit optimistisch stimmen.

Mit der Einführung des Paragraphen 15b im Jahr 2005 verbietet der Fiskus eine Verrechnung von Verlusten im Medienfondsgeschäft. Der neu geschaffene Riegel bietet zwar einen Schutz vor der Kapitalabwanderung nach Hollywood, lässt jedoch das Emmissonsgeschäft mit Filmproduktionen in Deutschland total zusammenbrechen. Die jüngsten Statistiken der Ratingagenturen beziffern das plazierte Eigenkapital auf roundabout unter 100 Mio. Euro nach knapp 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2004. Angedacht werden in diesem Zusammenhang besondere Vergünstigungen des German Spend. In Anlehnung an das britische Modell will die Regierung jährlich 60 Mio. Euro pro Legislaturperiode zur Verfügung stellen. Dieses Anreizsystem motiviert zwar Filmproduktionen, hat jedoch für die Gestaltung von Filmfonds keinerlei Auswirkungen. Mezzanine Finanzierung durch Private werden den Markt eher beleben, als eine weitere Subventionierung für Filme, die ohnehin in Deutschland hergestellt werden. Produktionen werden auf diese Weise wohl weniger aus den USA abgezogen werden, da die Kosten nahezu in der ganzen Welt niedriger sind als in Deutschland. Hiesige Filmproduzenten werden eher überlegen, ihr Filmgeschäft ins Ausland zu verlagern.

Konklusion: Im Vergleich zu anderen geschlossenen Fonds wie z.B. Immobilien, Flugzeuge, Schiffe u.Ä. boten Filmfonds einen hohen Steuervorteil, indem die Anlegergelder zügig in die Filmprojekte investiert wurden und dort sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden konnten. Für Filmproduktionen als immaterielle Wirtschaftsgüter bestand nämlich ein sogenanntes Aktivierungsverbot. Damit wurden fiskalische Verluste von üblicherweise 100% auf Ebene der Gesellschaft für die Beteiligung erzielt. Die Steuerrückvergütung konnte daher das einzusetzende Kapital in günstigen Fällen auf weniger als 50% reduzieren. Ein weiterer Vorteil ergab sich aus der Anlagedauer, die regelmäßig kurzer Art (4-7 Jahre) ist und somit eine kurzfristigere Planung zulies.


Tiefergehende Quellen:

Nielsen EDI - Einspielergebnisse Kinowelt

IMDb - Datenbank Filmproduktionsgesellschaften

Diplom B. Grote - Finanzierungsalternativen Kinofilmproduktionen

Valuation Resources - Research und Analysen zum US-Entertainment

RMC rinke medien consult - Die Grundlagen zum Verständnis der Medienwelt

Bundesverband Privatkapital Film und Medien - Filmfinanzierung: Was kommt wirklich?

Bundesfinanzministerium - Medienerlass, Prüfung § 2b EStG, Förderung Stiftungsfonds u. Ä.

 
 
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